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Mai 2020 – Termine nicht einfach absagen

Dr. Ute Maier, Vorstandsvorsitzende der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg hat kürzlich bekannt gegeben: „Keine Patientin und kein Patient mit einem zahnmedizinisch notwendigen Behandlungsbedarf oder im Falle von Schmerzen wird alleine gelassen.“ Darüber hinaus hat die Landesregierung entschieden, dass der § 6a der CoronaVerordnung zum 04. Mai außer Kraft gesetzt wird. In diesem Paragrafen wurde bislang festgelegt, dass in Zeiten von Corona ausschließlich zahnmedizinische Notfälle behandelt werden sollen.
Konkret bedeutet das für Sie, dass jetzt wieder alle Behandlungen – und hierzu zählen auch die Prophylaxe sowie Maßnahmen zur Behandlung von Karies und Parodontitis – wie geplant stattfinden können.

Ebenfalls ist es Patienten aus der Schweiz nun wieder gestattet, nach Deutschland zu reisen, um dort eine Zahnbehandlung durchführen zu lassen. Hierzu stellen wir Ihnen gern einen Passierschein aus. Sprechen Sie uns an!

Dank verschärfter Hygienemaßnahmen lässt sich in Zahnarztpraxen ein Höchstmaß an Sicherheit gewährleisten. Das Ansteckungsrisiko ist somit ausgesprochen gering.

Wir empfehlen Ihnen, geplante Termine nach Möglichkeit wahrzunehmen, es sei denn wir sagen den Termin von uns aus ab. Wenn Sie sich unsicher sind, ob eine geplante Behandlung stattfinden kann / sollte, rufen Sie uns bitte an.